Panoramafreiheit

Brandenburger Tor in Farbe, Berlin 2009

NervousEnergy (Foto), Brandenburger Tor illuminiert, Berlin 23.10.2009. Quelle: Flickr  CC BY-SA 2.0

„Könnten Sie vielleicht ein Foto von mir machen? So dass die Reichstagskuppel hinter mir auch zu sehen ist?“ Diese oder ähnliche Fragen hat vermutlich jeder schon einmal gehört oder selbst ausgesprochen. Im Urlaub möchte man seine Erlebnisse festhalten – und am liebsten als Selfie: ich mit meinen Lieben vor den berühmten Gebäuden dieser Welt. Dank Smartphone und den allgegenwärtigen sozialen Netzwerken werden die Bilder auch gleich mit Freunden und Verwandten geteilt.

Leider könnte dieses Szenario bald der Vergangenheit angehören, so die Berichterstattung zum Thema Panoramafreiheit der letzten Tage. Warum? Weil das Europäische Parlament heute über den Bericht des Rechtsausschusses entscheidet, der das Urheberrecht in der Union harmonisieren soll. Eigentlich war die Idee der Abgeordneten Julia Reda (Piraten, Fraktion Grüne/EFA), das Urheberrecht zu liberalisieren und zu öffnen, um den modernen Anforderungen durch das Internet gewachsen zu sein. Der Punkt über die Panoramafreiheit wurde aber verschärft. Doch der Reihe nach:

Die Panoramafreiheit ist in Deutschland im Urhebergesetz (§59) geregelt. Dort steht, dass Abbildungen und Aufnahmen geschützter Werke (z.B. Gebäude oder Skulpturen), die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, erlaubnisfrei vervielfältigt werden können, unabhängig von der urheberrechtlichen Schutzfrist. Das bezieht sich auf die Außenansicht, wenn diese über öffentliche Wege erreicht werden kann. Eine erlaubnisfreie Vervielfältigung beinhaltet auch die kommerzielle Nutzung der Bilder, wenn die entsprechenden Angaben über die Urheberschaft gemacht werden. Diese sehr liberale Regelung gibt es zum Beispiel in Frankreich nicht: Bilder des Eifelturms (dessen Schutzfrist schon abgelaufen ist), die tagsüber fotografiert werden, dürfen genutzt werden. Nachtaufnahmen hingegen fallen unter das Urheberrecht, da die Lichtinstallation jüngeren Datums ist.

Die uneinheitlichen Regelungen sollen durch ein einheitliches Urheberrecht der EU ersetzt werden. Doch bei den Aushandlungen über die Panoramafreiheit wurde ein verschärfter Vorschlag angenommen. Die angestrebte Liberalisierung wurde gekippt, stattdessen soll für jede kommerzielle Nutzung von Bildern, die Gebäude oder Ähnliches zeigen, die Einwilligung der Urheber oder der Bevollmächtigten eingeholt werden. Konkret würde das heißen, dass Plattformen wie Wikipedia und Flickr viele Bilder entfernen müssten, weil ihnen die Rechte zur Darstellung fehlen. Ebenfalls wird das Hochladen von privaten Bildern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram zu einer rechtlichen Grauzone: Die Betreiber haben sich nämlich das Recht vorbehalten, alle hochgeladenen Bilder der Nutzer kommerziell verwenden zu dürfen – was wiederum gegen die verschärfte Regelung verstoßen würde.

Auch der Verband Deutscher Kunsthistoriker e.V. kritisiert das Vorhaben in einem offenen Brief: „Die geplante Einschränkung der in Deutschland geltenden Panoramafreiheit würde die kunst- und bauhistorische Forschung und Lehre gravierend einschränken. Wir sind darauf angewiesen, dass wir als Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker Fotos von Gebäuden und Kunstwerken im öffentlichen Raum sowohl in der Lehre, etwa in einem Universitätsseminar oder bei öffentlichen Fachvorträgen, wie aber auch in unseren Forschungspublikationen verwerten können.“ (Verband Deutscher Kunsthistoriker, Offener Brief, 2.7.2015)

Zwar erfolgt die Debatte derzeit dementsprechend aufgeregt, beschlossen ist aber noch lange nichts. Der Prozess über ein einheitliches Urheberrecht der EU wurde gerade erst angestoßen, bis zur Verabschiedung eines Gesetzes müssen noch viele Hürden genommen werden. Denn selbst wenn das Parlament den Bericht mit der Änderung der Panoramafreiheit annimmt, entsteht daraus noch nicht zwingend ein Gesetz. Dieses kann nur durch eine neue Vorlage der EU-Kommission und deren Ratifizierung durch den Ministerrat zur Rechtsgültigkeit gelangen. Das Thema wird aufgrund ganz unterschiedlicher Interessen deswegen sicher noch eine Weile in der Diskussion bleiben.

Mehr dazu: iRIGHTS info: John Weitzmann/David Pachali, Panoramafreiheit: Fragen und Antworten zur aktuellen Diskussion, 26.6.2015

 

Anmerkung der Redaktion: Am 9. Juli 2015 entschied sich die Mehrheit der EU-Abgeordneten, die Änderungen zur Einschränkung der Panoramafreiheit abzulehnen. Siehe iRIGTHS info: Henry Steinhau, EU-Parlament verabschiedet Reda-Bericht: Panoramafreiheit bleibt, Leistungsschutz draußen

 

 

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