Creative Commons-Lizenzen

Zwischen Freiheit, Bewusstsein und Verantwortung

Gaststudenten im Gespräch mit Mitarbeitern des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes der DDR [Bildunterschrift bearbeitet; J.K.; zur Original-Bildunterschrift siehe die folgenden Ausführungen im Text], Bernau 1960, Zentralbild, Fotograf: [Wilfried] Stöhr, Quelle: Wikimedia Commons / Bundesarchiv, Bild 183-74693-0001, Lizenz: CC BY-SA 3.0

Die ständige und schnelle Abrufbarkeit von Informationen ist einer der großen Vorteile des Internets. Doch im Zusammenhang mit Online-Veröffentlichungen entsteht dabei eine Divergenz zwischen dem technisch möglichen Zugang und der entsprechenden (Nach-)Nutzbarkeit von Inhalten einerseits sowie den rechtlichen Zugangsbeschränkungen zum Schutz von geistigem Eigentum[1] andererseits. So begegnet Nutzer:innen beim Surfen schnell der Satzfetzen „Alle Rechte vorbehalten“, der darauf hinweist, dass das publizierte Werk, sei es ein Text, ein Bild, ein Video oder auch ein Musikstück, eben nicht frei nachnutzbar ist. Die Nutzungsrechte liegen bei den Urheber:innen.[2]

Dies gilt als Standardfall im deutschen Urheberrecht auch ohne explizit schriftliche Angabe. Das Urheberrecht muss weder beantragt noch registriert werden. Es gilt für ein Werk ab dem Moment der Schöpfung bis 70 Jahre nach dem Tod des oder der Urheber:in. Erst nach Ablauf dieser Frist geht das Werk in die Gemeinfreiheit über und ist damit vom Urheberrecht befreit. Zuvor müssen mögliche Nutzungsrechte immer bei den Urheberrechtsinhaber:innen angefragt und vertraglich festgehalten werden.[3] Unter anderem im Hinblick auf wirkmächtige Bildmedien kommen zusätzlich ethische Fragen nach einem bewussten Umgang mit diskriminierenden und ausschließenden visuellen Inhalten dazu.[4]

Derzeit digitalisieren immer mehr wissenschaftliche Einrichtungen wie Archive, Museen oder Gedenkstätten ihre (Bild-)Bestände und veröffentlichen sie zumindest teilweise online. Im Sinne einer durchaus begrüßenswerten Open Access-Bewegung, die zum Ziel hat, wissenschaftliche Inhalte frei nachnutzbar zu machen, werden so historische (Bild-)Quellen in der Regel kostenlos und möglichst ohne technische oder rechtliche Hürden im Internet zugänglich.[5]

Eine der ersten Institutionen, die einen Teil ihrer Bildbestände online und nachnutzbar zur Verfügung stellte, war das Bundesarchiv, das im Dezember 2008 die Zusammenarbeit mit Wikimedia Deutschland e.V. bekannt gab. Mehr als 80.000 Fotografien wurden in den folgenden Jahren unter einer Creative Commons-Lizenz in der Wikimedia Commons bereitgestellt, einer freien Datenbank zur Sammlung von nachnutzbaren, audiovisuellen Inhalten im Internet.[6]

In diesem Zusammenhang wurde auch die in diesem Beitrag verwandte, in der Deutschen Demokratischen Republik entstandene Fotografie von Gaststudenten im Gespräch mit Mitarbeitern des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN) aus dem Jahr 1960 verfügbar. In der Wikimedia Commons wird dazu die Original-Bildunterschrift angegeben, was der Hinweis „For documentary purposes the German Federal Archive often retained the original image captions […]“[7] bestätigt. Auf mögliche weltanschauliche oder politische Einfärbungen, Fehler, veraltete oder obsolete Aussagen in der Original-Bildunterschrift wird mit der Fortsetzung des genannten Hinweises „[…] which may be erroneous, biased, obsolete or politically extreme[8] zumindest aufmerksam gemacht.

Aus bildethischer Perspektive aber wird bei einer Weiterverwendung und -verarbeitung der Fotografie, in einem wissenschaftlichen Aufsatz, einer digitalen Ausstellung oder einem Social Media-Post, eine Kontextualisierung des Gezeigten notwendig: Sowohl das Bild als auch die Bildunterschrift sind in diesem Zusammenhang als Quelle zu behandeln, womit die Fotografie zumindest ansatzweise beschrieben, analysiert und interpretiert werden sollte.[9] Die originale Bildunterschrift lautet:

Bernau, ausländische Gaststudenten Zentralbild Stöhr RS-Fr 11.7.1960 Afrikanische Studenten verurteilen imperialistische Aggression. Studenten aus Algerien, Guinea, der Maliföderation, Marokko, dem Libanon und dem Irak haben den brutalen Überfall belgischer Truppen auf die unabhängige Republik Kongo als eine imperialistische Aggression zur Unterdrückung des Freiheitskampfes der Völker ganz Afrikas verurteilt. In einem ADN-Gespräch forderten die an der Hochschule der Deutschen Gewerkschaften in Bernau weilenden jungen afrikanischen und arabischen Gewerkschafter den sofortigen Abzug der belgischen Truppen. (Näheres siehe ADN-Meldung Nr. 210 vom 11.7.1960). UBz: In ihrem Gespräch verurteilten die Studenten (vlnr) Farhud Fakrie (Libanon), Hamid Alsaffi (Irak), Habib Bah (Guinea) und Boubakar Diallo (Maliföderation) die imperialistische Aggression.[10]

Ohne das Bild hier in allen Details beschreiben zu können, lassen sich die Abgebildeten damit als zwei Mitarbeiter des ADN und zwei Studenten identifizieren. Die Fotografie ist im Jahr 1960 an der Hochschule der Deutschen Gewerkschaften „Fritz Heckert“ in Berlin-Bernau im Auftrag von Zentralbild entstanden. Zentralbild hieß die staatliche Bildagentur der DDR, die der Nachrichtenagentur ADN angegliedert war.[11] Von dem angegebenen Fotograf [Wilfried] Stöhr sind im Bundesarchiv von 1958 bis 1973 mehr als 1000 Fotografien verzeichnet, sodass davon auszugehen ist, dass Stöhr hier angestellt war und es sich vermutlich um eine Auftragsarbeit und keinen „Schnappschuss“ handelt.[12] Auch die Anordnung der Abgebildeten und die „Daumen-hoch“-Geste in der Bildmitte lassen eine vorab geplante Bildinszenierung vermuten, ohne dass dies an dieser Stelle explizit belegt werden kann.

Über Inhalte eines Gesprächs kann anhand des Bildes nur spekuliert werden, weshalb die weiteren Hinweise aus der Bildunterschrift als emotional aufgeladen und politisch eingefärbt vorerst vernachlässigt werden. Denn für eine tiefergehende Analyse und Interpretation der Fotografie müssten die genauen Bilddetails, die weiteren Metadaten des Bildes, die Hinweise aus der originalen Bildunterschrift und ggf. eigene Rechercheergebnisse hinzugezogen werden. Für die beispielhafte Verwendung des Bildes in diesem Aufsatz habe ich mich daher dazu entschieden, die Bildunterschrift umzuarbeiten und einzukürzen: „Gaststudenten im Gespräch mit Mitarbeitern des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes der DDR [Bildunterschrift bearbeitet], Bernau 1960, Zentralbild, Fotograf: Stöhr“ und darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um die originale Bildunterschrift handelt.

Eine Kontextualisierung des Gezeigten beinhaltet also die historische Einordnung der Fotografie, die Beantwortung der Frage, wer hier wen und welche Situation, aber vor allem mit welcher Motivation und für welchen Zweck fotografiert hat, und somit die kritische Auseinandersetzung mit Bild und originaler Bildunterschrift. Dies schafft ein Bewusstsein für die Fotografie, damit anschließend besser beurteilt werden kann, ob und in welcher Form das Bild gezeigt und genutzt werden soll.

Trotzdem macht die Kontextualisierung deutlich, dass die bildethische Verantwortung für die gezeigte Fotografie nicht nur bei der publizierenden Institution, sondern auch bei den Nutzer:innen liegt. Die verwendete Creative Commons-Lizenz CC BY-SA 3.0 DE verpflichtet rechtlich nur dazu, als Zusatz das Bundesarchiv (in diesem Fall) und die entsprechende Bildsignatur anzugeben sowie die Fotografie unter Angabe der Urheber:innen und mit gleicher Lizenz weiterzuverwenden beziehungsweise weiterzuverarbeiten.[13]

Das Bundesarchiv beendete die Kooperation mit Wikimedia Deutschland e.V. vorzeitig, da es vermehrt zu Verstößen gegen eben diese Lizenzauflagen gekommen war, beispielsweise in Form einer fehlenden Nennung der Urheber:innen.[14] Diese Zusammenarbeit ist ein gutes Beispiel für die Herausforderungen, die sich bei der Digitalisierung und Onlinestellung von (Bild-)Beständen für Archive, Museen oder Gedenkstätten stellen: Auf der einen Seite sollen die Quellen im Internet möglichst barrierefrei zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt werden, auf der anderen Seite geht damit immer auch ein gewisser Kontrollverlust einher.

Im Zuge verschiedener redaktioneller Arbeiten aber bin ich als Public Historian häufiger auf Online-Suche nach solchen (nach-)nutzbaren Bildern, weshalb mir die Creative Commons-Lizenzen wohlbekannt sind. Trotzdem haben eine Auseinandersetzung mit ihren Freiheiten und Bedingungen sowie Reflexionen über eine entsprechende bildethische Verantwortung als ein wünschenswerter Teil der universitären Ausbildung kaum eine Rolle in meinem Studium gespielt.

Die gemeinnützige und 2001 in den USA gegründete Organisation Creative Commons[15] bietet Urheber:innen in Form von standardisierten Lizenzverträgen Hilfe bei der Freigabe ihrer rechtlich geschützten Werke zur kostenfreien Nachnutzung an. Die Verträge sind auf diverse Publikationstypen anwendbar, beispielsweise für Fotografien, Videos, Musik oder auch Wortbeiträge. Mit der Verwendung von CC-Lizenzen bei der Veröffentlichung wird ein Werk nach dem Grundsatz „(Nur) bestimmte Rechte vorbehalten“ für andere nachnutzbar. Die Werke können anschließend weltweit kostenlos und ohne eine direkte Kommunikation zwischen Rechteinhaber:in und Nutzer:in verwendet werden.

Kurz zusammengefasst machen es die verschiedenen Lizenzen als Rechtstexte somit möglich, Werke mit bestimmten Nutzungsbedingungen zu versehen und trotzdem zugänglich zu machen. Eine festgelegte CC-Lizenz kann weder widerrufen noch zeitlich begrenzt werden. Für die Transparenz der Nutzungsbedingungen sollte die Freigabe stets so präzise wie möglich geschehen, d.h. die genaue Lizenz ist ebenso wie die entsprechende Version anzugeben und wenn möglich mit einem Link auf den zugehörigen Rechtstext von Creative Commons zu versehen.[16]

Obwohl ich also selbst redaktionell auf online veröffentlichte Bildmedien unter CC-Lizenz zugreife, kenne ich im Zusammenhang mit Veröffentlichungen meiner eigenen Werke im Web ein Gefühl des Kontrollverlustes über das Hochgeladene. Denn neben wirtschaftlichen, politischen und anderen Aspekten haben viele Werke natürlich auch einen emotionalen Wert: Ein Werk, in das vielleicht jahrelange Arbeit investiert wurde, so wünschen es sich viele Urheber:innen, sollte neben einer möglichst weiten Verbreitung auch vor einer nicht erlaubten Nachnutzung geschützt werden. Bei genauerer Betrachtung könnten CC-Lizenzen hierfür genau das richtige Tool sein:

Es lassen sich sieben Creative Commons-Kernlizenzen unterscheiden, die ursprünglich anhand des US-amerikanischen Copyrights entwickelt, aber mittlerweile an unzählige Rechtssysteme, darunter auch das deutsche, angepasst worden sind. Die Lizenzen ergeben sich aus den folgenden vier Modulen: CC BY verlangt die Namensnennung (attribution), also die Nennung des oder der Urheber:innen. Die Lizenz CC BY-NC steht für nicht-kommerziell (non-commercial) und beschränkt die Nutzung des Werkes auf nicht kommerzielle Zwecke. Das dritte Modul „keine Bearbeitung“ (no derivatives), kurz CC BY-ND, lässt keine Veränderungen an den Werken zu. CC BY-SA (share alike) regelt, dass alle auf dem Werk basierenden Neuschöpfungen, z.B. Weiterentwicklungen, Remakes, Mashups etc., unter der gleichen Lizenz wiederveröffentlicht werden.

 

Creative Commons License CC BY. Urheber: Creative Commons. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Creative Commons License CC BY-SA. Urheber: PavelPavlov. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Creative Commons License CC BY-ND. Urheber: Creative Commons. Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Creative Commons License CC BY-NC. Urheber: Creative Commons, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Creative Commons License CC BY-NC-SA. Urheber: Creative Commons, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

Creative Commons License CC BY-NC-ND. Urheber: Creative Commons, Quelle: Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY-SA 4.0

 

Mit der Kombination dieser Module wird die Nachnutzbarkeit eines Werkes unter CC-Lizenz nach den Vorstellungen der Urheber:innen festgelegt. Die offenste Variante CC0 schreibt keine Regelungen für die Nutzung vor, womit das so lizenzierte Werk ohne weitere Bedingungen – genau wie bei gemeinfreien Werken – (nach-)nutzbar wird. Allen Lizenzen ist gemeinsam, dass sie bestimmte Rechte vorbehalten und bestimmte Nutzungen freigeben. Dies soll vor einer von den Urheber:innen nicht erlaubten Nachnutzung bei gleichzeitiger Zugänglichkeit der Inhalte schützen.[17]

Abb.: Infografik „Welches ist die richtige CC-Lizenz für mich?“ (Grafik von Barbara Klute und Jöran Muuß-Merholz für wb-web unter CC BY-SA 3.0), 09. Dezember 2015.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob die Freiheiten der Creative Commons nicht auch dazu beitragen, dass gerade Visuelles mit diskriminierenden und ausschließenden Inhalten schneller, einfacher und häufiger abgebildet werden kann, oder ob im Gegenzug Copyright-Regelungen, die alle Rechte den Urheber:innen vorbehalten, dies tatsächlich verhindern könnten?

Fest steht: Mit den Nutzungsbedingungen der Creative Commons erhalten die Nutzer:innen einfache Richtlinien, um rechtlich abgesichert Inhalte tatsächlich nutzen zu können. Die Lizenzen ermöglichen in vielen Fällen überhaupt erst eine Verwendung bzw. Bearbeitung des Veröffentlichten, was durchaus im Interesse der Urheber:innen liegen kann – die Inhalte würden ansonsten wohl gar nicht oder eben ohne Erlaubnis genutzt werden.

Die CC-Lizenzen bieten nur rechtliche und keine ethischen Richtlinien; sie befreien also nicht von der ethischen Verantwortung gegenüber den gezeigten Inhalten. Das verweist noch einmal auf die Bedeutung einer reflektierenden Diskussion über einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Inhalten generell und Bildmedien im Speziellen.

Doch wenn Inhalte unter CC-Lizenzen vermehrt zugänglich und nachnutzbar werden, könnte sich auch somit ein Bewusstsein für mehr Verantwortung im Umgang mit den Inhalten entwickeln: Einerseits bestimmen die Urheber:innen in einem bewussten Prozess, welche Bearbeitungen möglich sind. Andererseits zwingen die Richtlinien auch die Nutzer:innen zu einer Beschäftigung mit den zugehörigen Nutzungsbedingungen. Obwohl CC-Lizenzen die Risiken eines Missbrauchs oder einer unkommentierten und entkontextualisierten Verbreitung von (Bild-)Medien mit diskriminierenden oder ausschließenden Inhalten – ebenso wie ein klassisches „Alle Rechte vorbehalten“ – nicht verhindern, tragen sie doch zu einer freien und vielseitigen Online-Kultur bei, ohne entsprechende Medien wegzusperren, unzugänglich zu machen oder gar nicht erst zu zeigen. Damit bekommen alle Nutzer:innen den Auftrag, eigenverantwortlich mit Inhalten im Netz umzugehen. Diesen Wert gilt es für die digitale Welt insbesondere, aber genauso auch für analoge Veröffentlichungen an Universitäten und Hochschulen intensiver auszubilden.

 

 

Weiterführende Tipps und Informationen (Stand: Januar 2023)

FAQs von Creative Commons, explizit auf die deutsche Urheberrechtslage zugeschnitten:

https://de.creativecommons.net/faqs/

 

Übersicht: Creative Commons-FAQs auf iRights.info

Wozu es Creative-Commons-Lizenzen braucht und wie genau sie funktionieren

iRights.info-Dossier zu Creative Commons

Creative-Commons-Lizenzmodule richtig verstehen und anwenden – Beispiel Namensnennung (CC-BY)

Creative-Commons-Lizenzmodule richtig kombinieren – Besonderheiten des NC-Moduls (non-commercial)

Datenbanken und Creative-Commons-Lizenzen: Was gilt es grundsätzlich zu beachten?

Daten und Creative-Commons-Lizenzen – Trainingsmaterial für Künstliche Intelligenz

Creative Commons: Was tun bei Lizenzverstößen? Wie setze ich meine Rechte durch?

Wie stehen Creative Commons zu Public Domain und Open Access?

 

 

[1] Der Begriff bezeichnet Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts. Vgl. Deutsches Patent- und Markenamt: Was ist geistiges Eigentum?, https://www.dpma.de/service/kmu/geistiges_eigentum/index.html [26.01.2023].

[2] Es ist durchaus möglich, dass das Urheberrecht bei den Urheber:innen verbleibt und die Konditionen zur Nachnutzung explizit geregelt werden.

[3] Vgl. Georg Fischer, Wie offen darf es sein? Was man beim Einräumen von CC-Lizenzen wissen sollte, in: iRights info, 01.03.2022, https://irights.info/artikel/wie-offen-darf-es-sein-was-man-beim-einraeumen-von-cc-lizenzen-wissen-sollte/31323 [26.01.2023].

[4] Siehe zu künstlerischen Kontexten: Birgit Wudtke, Künstlerische Strategien bei der Aneignung von fotografischen Bildern im Kontext der Digitalisierung, in: Visual History, 02.07.2019, https://www.visual-history.de/2019/07/02/kuenstlerische-strategien-digitalisierung/ [26.01.2023].

[5] Vgl. Open access network: Was bedeutet Open Access?, https://open-access.network/informieren/open-access-grundlagen/was-bedeutet-open-access [14.12.2022]; siehe zu Open Access auch: Bundeszentrale für politische Bildung: Open Access. Freies Wissen für alle: Wissenschaftliches Publizieren im digitalen Zeitalter, https://www.bpb.de/themen/digitalisierung/urheberrecht/169981/open-access/ [26.01.2023].

[6] Vgl. Commons: Bundesarchiv, https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Bundesarchiv [26.01.2023].

[7] Wikimedia Commons, File: Bundesarchiv Bild 183-74693-0001, Bernau, ausländische Gaststudenten.jpg, Summary, Original Caption, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-74693-0001,_Bernau,_ausl%C3%A4ndische_Gaststudenten.jpg [26.01.2023].

[8] Ebd.

[9] Siehe für eine beispielhafte Bildanalyse: Gerhard Paul, Ein Bild als Bild betrachten. Eine exemplarische Bildanalyse, in: Visual History, 28.07.2021, https://visual-history.de/2021/07/28/ein-bild-als-bild-betrachten/ [26.01.2023].

[10] Wikimedia Commons, File: Bundesarchiv Bild 183-74693-0001, Bernau, ausländische Gaststudenten.jpg, Summary, Original Caption, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-74693-0001,_Bernau,_ausl%C3%A4ndische_Gaststudenten.jpg [26.01.2023].

[11] Vgl. u.a. das aktuelle Buchprojekt von Annette Vowinckel, Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam, Zentralbild. Sozialistische Bildpolitik im internationalen Kontext, https://zzf-potsdam.de/de/forschung/projekte/zentralbild-sozialistische-bildpolitik-im-internationalen-kontext [26.01.2023].

[12] Vgl. Digitales Bildarchiv des Bundesarchivs, Erweitere Suche nach Fotograf „Stöhr“, https://www.bild.bundesarchiv.de/dba/de/search/advanced [26.01.2023]. Ich danke Annette Vowinckel für den Hinweis, dass der Fotograf Stöhr mit Vornamen Wilfried hieß; J.K.

[13] Vgl. Wikimedia Commons, File: Bundesarchiv Bild 183-74693-0001, Bernau, ausländische Gaststudenten.jpg, Licensing, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundesarchiv_Bild_183-74693-0001,_Bernau,_ausl%C3%A4ndische_Gaststudenten.jpg [26.01.2023].

[14] Vgl. aufgezeichnete Konferenz „Ins Netz gegangen – Neue Wege zum kulturellen Erbe“: Dr. Oliver Sander: Die Kooperation des Bundesarchivs mit Wikimedia, die am 17./18. November 2011 in Berlin stattfand – Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Co:llaboratory, der Deutschen Kinemathek, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und Wikimedia Deutschland, YouTube, 01.12.2011, https://www.youtube.com/watch?v=zLFp5kEEaCo [26.01.2023].

[15] Siehe Webseite der Creative Commons Corporation: https://creativecommons.org/ [26.01.2023].

[16] Vgl. Fischer, Wie offen darf es sein?

[17] Vgl. Creative Commons Deutschland, Was ist CC?, URL https://de.creativecommons.org/index.php/was-ist-cc/ [26.01.2023].

 

 

 

Zitation


Josephine Kuban, Creative Commons-Lizenzen. Zwischen Freiheit, Bewusstsein und Verantwortung, in: Visual History, 01.02.2023, https://visual-history.de/2023/02/01/kuban-creative-commons-lizenzen/
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok-2460
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Dieser Text wird veröffentlicht unter der Lizenz CC BY-NC-ND 4.0. Eine Nutzung ist für nicht-kommerzielle Zwecke in unveränderter Form unter Angabe des Autors bzw. der Autorin und der Quelle zulässig. Im Artikel enthaltene Abbildungen und andere Materialien werden von dieser Lizenz nicht erfasst. Detaillierte Angaben zu dieser Lizenz finden Sie unter: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

 

 

Dieser Artikel ist Teil des Themendossiers: Bildethik. Zum Umgang mit Bildern im Internet, hg. von Christine Bartlitz, Sarah Dellmann und Annette Vowinckel

Themendossier: Bildethik. Zum Umgang mit Bildern im Internet

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