Anstaltslandschaft Schweiz 1933-1980
Interaktive Visualisierungen
Zuschreibungen wie „arbeitsscheu“, „trunksüchtig“ und „liederlich“ stellten in vielen Schweizer Gesetzestexten die Auslöser dar, mit denen die administrative Versorgung von Menschen eingeleitet und gerechtfertigt wurde. Diese spezifische fürsorgerische Zwangsmaßnahme war ein Instrument für kommunale und kantonale Behörden, um angeblich verhaltensauffällige Personen in verschiedene Arten von Institutionen zur Disziplinierung und Nacherziehung zu versorgen. Oftmals war kein kantonales Gericht in diesen Entscheidungsprozess involviert, sodass die Einweisung auf dem Administrativweg die grundlegende Gewaltentrennung missachtete. Nach damaliger Auffassung mussten die betroffenen Menschen aus der Gesellschaft ausgeschlossen, in einem geschlossenen Umfeld nacherzogen und anschließend wieder in die Gemeinschaft integriert werden. Die Gemeinden und Kantone entwickelten zur Erreichung dieses „gesellschaftserhaltenden Ziels“ unterschiedliche Strategien. Da die Gründung und der Unterhalt von Einrichtungen wie kantonale Gefängnisse, Arbeitshäuser und psychiatrische Einrichtungen kostenintensiv waren, konnte und wollte nicht jeder Kanton auf eigenem Gebiet investieren. Das führte dazu, dass Behörden Kantonsbürger in außerkantonale Institutionen administrativ einwiesen und damit einen Beitrag zur Auslastung derselben leisteten. Dies war eines der Schlüsselelemente, das zu sogenannten multifunktionalen Institutionen führte, worin strafrechtlich verurteilte und administrativ versorgte Menschen unter ein Dach kamen.
Eines der Ziele der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) ist die Erarbeitung quantitativer Studien zur Anstaltslandschaft, die die Institutionen und einweisenden Behörden näher charakterisieren sollen. Dabei konnte diese Anstaltstopografie auf Grundlage von Verzeichnissen der Jahre 1933, der 1940er-Jahre, 1954, 1965 und 1980 rekonstruiert werden. In denselben sind die Anstalten mit ihren Standorten und Eckdaten zu Zweck, Platzverhältnissen und korrespondierenden Behörden aufgeführt. Bei der Arbeit mit historischen Quellen musste berücksichtigt werden, dass dieselben von verschiedenen Autoren mit unterschiedlichen Perspektiven erstellt wurden.
Die UEK zeigt anhand von interaktiven Visualisierungen verschiedene Aspekte der Anstaltslandschaft zur administrativen Versorgung in der Schweiz 1933-1980, wie zum Beispiel die Verteilung der Anstalten in der gesamten Schweiz oder die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kantonen. Die gesammelten Daten sind mit Hilfe von DensityDesign Research Lab in interaktive Karten und Visualisierungen übertragen worden, um das räumliche und zeitliche Verständnis der administrativen Versorgung zu vertiefen. Die Erzählung entwickelt sich entlang von vier Kapiteln: Begonnen wird mit der Beschreibung und Kontextualisierung der Verzeichnisse und ihrer unterschiedlichen Augenmerke. Danach werden die Daten auf Karten und in Kombination mit verschiedenen Aspekten wie Anstaltstypen, Platzverhältnisse oder Geschlechterverteilung gebracht. Mit der freien Auswahl verschiedener Variablen im folgenden Bereich Korrelationen können die verschiedenen Typen von Institutionen genauer charakterisiert werden. Das letzte Kapitel der Erzählung erklärt mit Verweis auf den Kanton Fribourg und den Anstalten Bellechasse, wie Behörden Menschen administrativ einwiesen und deckt das Netzwerk zwischen den Kantonen auf. Jede Visualisierung lässt die Möglichkeit zu, aus mehreren Stichjahren und Kategorien frei zu wählen. Weiterführende Informationen werden offengelegt, sobald auf Elemente in den Visualisierungen geklickt wird. Daneben gibt es ein ausführliches Glossar.
Die Unabhängige Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen wurde am 5. November 2014 eingesetzt. Sie besteht aus einem interdisziplinären Forschungsteam, das von einer Expertenkommission geleitet wird. Ihre Aufgabe ist es, die Geschichte der administrativen Versorgungen in der Schweiz bis 1981 zu untersuchen und zu dokumentieren.