Vernichtungskrieg und Provenienzforschung
Der nationalsozialistische Kulturgutraub in Osteuropa
Bei der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen klingelte Mitte der 1990er Jahre das Telefon. Eine 82-jährige Dame erklärte am anderen Ende der Leitung, sie wolle etwas vor ihrem Tod in Ordnung bringen. Ihr Mann habe im Zweiten Weltkrieg als Soldat in der Sowjetunion gedient. Seine Truppen besetzten damals Zarskoje Selo bei Leningrad mit der früheren Zarenresidenz, dem Katharinenpalast. Aus dem Palast habe er ihr ein Gemälde und einige kostbare Bücher als Erinnerungsstücke mitgebracht. Ob die Wissenschaftler*innen ihr helfen könnten, die Stücke zurückzugeben?[1]
Tatsächlich kehrten das Gemälde und die anderen wertvollen Stücke mit Hilfe der Bremer Forschungseinrichtung in den 1990er Jahren zurück nach Zarskoje Selo, die heutige Stadt Puschkin. Als Kunsthistoriker im Rang eines Wehrmachtsoffiziers hatte der Ehemann der alten Dame den Einheiten angehört, die auf Geheiß Hitlers wertvolle kulturelle Güter in Osteuropa raubten.[2]
Vernichtungskrieg und Bildethik
Mit dem deutschen Überfall auf Polen 1939 begann ein rassistischer Vernichtungskrieg in Osteuropa, der den Tod von Millionen von Zivilisten einkalkulierte. Der Eroberungsfeldzug wurde begleitet von einem systematischen Kunst- und Kulturgutraub durch die deutschen Einheiten in den eingenommenen Gebieten.
Das Thema Bildethik im Zusammenhang mit dem NS-Kunst- und Kulturgutraub bezieht sich in diesem Artikel nicht auf die inhaltliche ethische Problematik des Dargestellten bei Gemälden und anderen Kunstschätzen. Dies wäre beispielsweise bei diskriminierenden oder Persönlichkeitsrechte verletzenden Fotografien der Fall. Es geht um die verbrecherische Art der Aneignung durch die Nationalsozialisten. Bereits die Haager Landkriegsordnung von 1907, wesentlicher Teil des frühen Kriegsvölkerrechts, begründete das Verbot der Plünderungen im Krieg unter anderem ethisch mit den „Interessen der Menschlichkeit“ und „den sich immer steigernden Forderungen der Zivilisation“.[3] Das Statut für den Internationalen Militärgerichtshof zur Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg vom August 1945 listete die „Plünderung öffentlichen oder privaten Eigentums“ explizit als Kriegsverbrechen auf.[4]
In Osteuropa verfolgte die NS-Führung bei dem Kunst- und Kulturgutraub neben der Bereicherung der deutschen Staatskassen ein weiteres Ziel. Der dortige „Vernichtungskampf“ oder „Rassenkrieg“, wie ihn Hitler nannte, zielte neben der physischen auch auf die staatliche, ideologische und kulturelle Auslöschung der Gegner im Krieg.[5] Die Geschichte und die Erinnerung kollektiver Identitäten sowie die Repräsentationen der Staaten sollten über die Plünderung und Zerstörung von Nationalbibliotheken und Parteiarchiven, Denkmälern, Palästen und Schlössern, Kirchen, Synagogen und die vor allem im Süden der Sowjetunion liegenden Moscheen ausgelöscht werden.
Das Raubgut der Nationalsozialisten aus Osteuropa war damit auch das Ergebnis einer kulturellen Vernichtungsstrategie im Krieg. Es stand hinsichtlich Ideologie und Durchführung im engen Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Vernichtungskrieg. Der Raubzug in Osteuropa erhielt damit eine zusätzliche ethische und völkerrechtliche Brisanz, die in diesem Ausmaß für den nationalsozialistischen Raubzug im Krieg in West- und Südeuropa nicht galt. Eine Konstante im Kunst- und Kulturgutraub in West- und Osteuropa bildete dagegen die Verknüpfung mit der Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. Die Beschlagnahmung des Eigentums jüdischer Familien ging der Deportation und Ermordung westeuropäischer und osteuropäischer Juden voraus oder folgte ihr unmittelbar.[6]
Sechs Akteure waren in erster Linie für den Kunst- und Kulturgutraub in Osteuropa verantwortlich:[7] Die von Hermann Göring gegründete Haupttreuhandstelle Ost hatte den Auftrag, Privatvermögen aus „polnischer und jüdischer Hand“ in den deutsch besetzten polnischen Gebieten zu beschlagnahmen.[8] Auf diese Weise gelangten beispielsweise die Sammlungen des Königlichen Schlosses zu Warschau, des Nationalmuseums oder die Sammlung eines der ältesten Adelsgeschlechter Polens, der Czartoryskis, mit Gemälden von Leonardo da Vinci, Raffael oder Rembrandt aus Krakau nach Deutschland.
Gleichzeitig war das Reichssicherheitshauptamt in Osteuropa aktiv. Es vereinte den Sicherheitsdienst der SS, die Geheime Staatspolizei sowie die Kriminalpolizei in einer Institution. Das Reichssicherheitshauptamt entsandte die SS-Einsatzgruppen nach Osteuropa, die Mordaktionen an jüdischen Bürger*innen, religiösen und militärischen Eliten, Intellektuellen, Kommunisten, Sinti und Roma oder Angehörigen des Widerstands verübten. Seit 1941 war es mit der Vernichtung der europäischen Juden beauftragt. Als Terrorinstrumente der Nationalsozialisten avancierten die Organe des Reichssicherheitshauptamts zudem zu Akteuren des Kulturgutraubes in Osteuropa und verdeutlichen die Verbindung zwischen dem verbrecherischen Vernichtungskrieg und dem Kunst- und Kulturgutraub. Die Einheiten des Reichssicherheitshauptamts transportierten Schriftgut zur Erforschung der ideologischen Gegner aus Archiven sowie Bibliotheken und beschlagnahmten Kunstwerke in Schlössern und Palästen in Polen und der Sowjetunion.[9] Sie zwangen jüdische Bürger*innen zur Abgabe jeglicher Wertgegenstände, bevor sie diese in Ghettos sperrten, in Konzentrationslager deportierten oder zu Massenexekutionen trieben. Einige verbargen ihr Eigentum jedoch rechtzeitig. Der Warschauer Kunsthändler Abe Gutnajer lebte nach Kriegsbeginn mit seiner Familie im Warschauer Ghetto und hatte einzelne Kunstwerke verstecken können. Mithilfe befreundeter Mittelsmänner verkaufte er diese heimlich außerhalb des Ghettos. Er finanzierte auf diese Weise die Versorgung seiner Familie im Ghetto bis zu ihrer Ermordung im Jahr 1942.[10]
Die „Forschungs- und Lehrgemeinschaft ‚Das Ahnenerbe‘“ der SS war bereits 1935 gegründet worden. In Polen und der Sowjetunion stahlen die Angehörigen des „Ahnenerbes“ für ihre völkerkundlichen „Forschungen“ vor allem archäologische Schätze. Ihr Ziel war es, die nationalsozialistische Geschichtstheorie von einer germanischen Erstbesiedelung Osteuropas nachzuweisen. Sie sollte die Überlegenheit der Germanen und damit der Deutschen beweisen sowie den Anspruch Deutschlands auf die eingenommenen osteuropäischen Territorien ideologisch untermauern. Diese Erkenntnisse sollten dem übergeordneten Ziel des „Ahnenerbes“ dienen, die NS-Rassenideologie vom „arischen Herrenmenschen“ wissenschaftlich zu belegen. Das Sonderkommando Künsberg agierte seit Kriegsbeginn 1939 in den eroberten polnischen Gebieten. Seit dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion 1941 war es mit Einsatzgruppen in der Sowjetunion und dem Balkan, in Jugoslawien und Griechenland aktiv. Die unter dem Befehl des SS-Obersturmbannführers Eberhard von Künsberg stehende Einheit beschlagnahmte außenpolitisch relevantes Schriftgut aus den Archiven der Botschaften, der Außenministerien und Regierungszentren in Polen und der Sowjetunion. Zudem raubte das Kommando Kunstschätze in großem Stil.
Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg war der bedeutendste Akteur im Kunst- und Kulturgutraub in Osteuropa. Er wurde im Juli 1940 aufgrund des logistisch aufwändigen Kunstraubes nach dem Einmarsch in Frankreich gegründet. Alfred Rosenberg, einer der wichtigsten Ideologen der Partei, konnte seine Machtposition in Osteuropa ausbauen, als ihn Hitler 1941 zum Leiter des Reichsministeriums für die besetzten Ostgebiete ernannte. Sein Stab war mit der Vollmacht Hitlers ausgestattet, Material zur Erforschung des „weltanschaulichen Gegners“ zu rauben.[11] Seine Männer transportierten ganze Judaica-Sammlungen sowie polnische und sowjetische Bibliotheken ab. Sie beteiligten sich massiv am Raub von Kunstgegenständen wie Gemälden und wertvollen Ikonen in Museen, Zarenresidenzen und Kirchen.
Das deutsche Militär war ebenfalls am Kulturgutraub beteiligt. Verschiedene Abteilungen der Wehrmacht, darunter die Dienststellen Chef der Heeresbibliotheken, Chef der Heeresarchive und Chef der Heeresmuseen, fokussierten auf militärisch relevante Archive und Bibliotheken, letzteres auch auf Beutematerial wie Waffen und Rüstungen, aber auch auf Kunst- und Kulturgüter. Der militärische sogenannte Kunstschutz plünderte die eroberten Gebiete mit der Begründung, Kunst vor der Zerstörung im Krieg und vor den als kulturell unterentwickelt diffamierten Osteuropäern zu schützen. Nur in Einzelfällen führten die „Kunstschützer“ der Wehrmacht in Osteuropa Maßnahmen des Denkmalschutzes durch und deckten beispielsweise Dächer kultureller Stätten ab.[12]
Die deutschen Einheiten und die hinter ihnen stehenden Ämter wie das Auswärtige Amt oder Himmlers SS standen in ständiger Konkurrenz zueinander. Die Treuhandstelle Ost in Polen, die Männer des Reichssicherheitshauptamts und des Einsatzstabs von Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg, das „Ahnenerbe“ der SS und die militärischen „Kunstschützer“ versuchten jeweils, zuerst die wertvollsten Kunstgegenstände zu rauben. Zudem stahlen sie wertvolle Kulturgüter außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs und zerstörten nicht transportable Denkmäler, Paläste und Kirchen im Rahmen ihrer Vernichtungsstrategie. Gleichzeitig plünderten die Männer für eigene Zwecke: Sie schickten Souvenirs nach Hause oder bezahlten mit Ikonen und anderen geraubten Objekten Dienstleistungen in den besetzten Gebieten. Zahlreiche Zeugenaussagen und Funde, wie die Kunstschätze aus Zarskoje Selo oder die eingangs erwähnte Mariä-Schutz-Ikone aus Pskow, verdeutlichen die Alltäglichkeit privater Raubzüge von deutschen Soldaten während des Kriegs. Dabei waren die Grenzen zwischen Plünderung, illegalem Ankauf oder Verkauf, Ausnutzung von Notlagen oder Sicherstellung vor einer Zerstörung im Krieg bzw. Rettung vor dem Raub anderer fließend.
Euphemismen und Argumentationsmuster wie „Kunstschutz“ oder „Sicherung von Objekten“ vor der Zerstörung durch die Rote Armee oder dem Zugriff anderer NS-Einheiten fanden sich später bei allen beteiligten Angehörigen der Organisationen als Rechtfertigungsstrategien in Tagebüchern, Zeugenaussagen oder Verhören zu den Kriegsverbrecherprozessen in Nürnberg und den folgenden Gerichtsverfahren.
Spurensicherung und RestitutionBereits während des Kriegs setzte die Spurensicherung von nationalsozialistischen Kriegsverbrechen durch die Alliierten ein: Die vorrückenden Streitkräfte fotografierten und sammelten Beweismaterial. Die Sowjetunion richtete 1942 die Außerordentliche Staatliche Kommission ein, die Kriegsverbrechen und Kriegsverluste dokumentierte. Fotografiert und gefilmt wurden Leichenberge, Massengräber und hastig aufgelöste Konzentrationslager wie zerstörte Dörfer und Städte, Bibliotheken und Archive, Kirchen- und Schlossruinen. Allein in Russland waren nach neuesten Forschungen über 170 Museen im Jahr 1945 von Plünderungen und Zerstörungen im Krieg betroffen.[13]
Großbritannien und die Vereinigten Staaten gründeten 1943 gemeinsam mit 15 Vertretern verschiedener Nationen wie Frankreich, China oder der Tschechoslowakei die United Nations War Crimes Commission zur Dokumentation der Kriegsverbrechen, darunter auch der Raub von Kulturgütern. Spannungen zwischen der Sowjetunion und den Westalliierten führten dazu, dass Stalin der Organisation nicht beitrat. Zudem bewahrte er damit die Unabhängigkeit der sowjetischen Außerordentlichen Staatlichen Kommission.
Verschiedene weitere Kommissionen der Westallliierten und der Exilregierungen der deutsch besetzten Gebiete planten Restitutionsverfahren für die Nachkriegszeit und ließen den Streitkräften Listen mit schützenswerten Objekten und Hinweisen zum Denkmalschutz zukommen. Die von Amerikanern und Briten gegründete Kunstschutzabteilung der alliierten Streitkräfte, die „Monuments, Fine Arts, and Archives Section“, suchte seit der Landung in der Normandie 1944 in den zurückeroberten Gebieten nach dem Raubgut der Nationalsozialisten. Diese Monuments Men waren Kunsthistoriker, Historiker und Museumsfachleute mit militärischen Rängen und arbeiteten zusammen mit zahlreichen Fachleuten der deutsch besetzten Länder. Sie trugen die gefundenen Werke innerhalb Deutschlands in sogenannten Central Collecting Points zusammen und organisierten ihre Rückgabe.
Nicht mehr aufzufindende Kulturgüter führten nach dem Krieg zu einem Streit über ihre Kompensation: Konnten Kulturgüter, die von Deutschland vor 1933 rechtmäßig erworben worden waren, als Reparationen dienen? Ein Großteil der Alliierten war der Auffassung, dass der deutsche Raubzug im Krieg nicht mit erneuten Kulturgutverlagerungen kompensiert werden durfte. Die Politik diesbezüglich war dennoch uneinheitlich. Die sowjetischen Trophäenkommissionen transportierten Kulturgüter als Reparationen für die Verwüstungen des deutschen Vernichtungskriegs in die Sowjetunion. Bis 1960 kehrten 1,5 Millionen dieser Werke zurück nach Deutschland, aufgrund des Kalten Kriegs allerdings nur in die DDR. Weitere Rückgaben an die DDR und nach 1989 an die Bundesrepublik folgten.[14]
Frankreich behielt einige Kunstwerke nach dem Krieg ein, gab diese jedoch 1948 an Deutschland zurück. Die Regierung der Vereinigten Staaten ließ kurz nach Kriegsende 202 Kunstwerke aus Deutschland nach Amerika transportieren und entfachte damit einen der größten Konflikte um Restitutionen in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Im November 1945 protestierten 24 amerikanische und europäische Monuments Men gegen den Abtransport und begründeten dies mit einem „höheren ethischen Gesetz“, das die Ausfuhr „des kulturellen Erbes einer Nation“ für alle Staaten kategorisch verbiete.[15] Die Kunstwerke kamen drei Jahre später zurück nach Deutschland.[16]
„Braune Beute“, Ethik und Emotionen
Juristisch ist der NS-Kunstraub heute verjährt. Mit der Unterzeichnung der Washingtoner Erklärung von 1998 kamen Deutschland und 43 weitere Staaten jedoch überein, dass Rückgabeforderungen ohne Beachtung von Verjährungsfristen weiterhin gültig seien. Die Unterzeichnerstaaten gingen damit eine moralische Selbstverpflichtung ein, den NS-Kunstraub zu erforschen, Raubkunst ausfindig zu machen sowie „gerechte und faire Lösungen“ zwischen Erben und heutigen Eigentümer*innen zu finden.[17]
Die Washingtoner Beschlüsse hatten trotz fehlender rechtlicher Bindung und der ungenau formulierten Verpflichtung auf „gerechte und faire Lösungen“ erstaunliche Folgen, sodass in der Forschung teilweise von einer „zweiten Restitutionswelle“ nach den alliierten Rückgaben der unmittelbaren Nachkriegsjahre gesprochen wird. Von einem Neubeginn der Provenienzforschung nach 1998 ist ebenfalls die Rede.[18] Die seitdem erfolgten Restitutionen sind auf eine Kombination verschiedener Faktoren zurückzuführen: eine nicht nur beschlossene, sondern vielfach auch empfundene moralische Verpflichtung der Akteur*innen, das Ausmaß der Verbrechen sowie die starke Medienpräsenz des Themas. Nicht nur Zeitgenossen des Zweiten Weltkriegs, wie die Ankläger der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse oder die Monuments Men, beriefen sich in der Verurteilung des Raubes von Kulturgütern auf ethische Prinzipien. Auch die eingangs genannte Ehefrau des Wehrmachtsoffiziers begründete den Wunsch zur Rückgabe ihrer Kunstschätze moralisch: Sie wolle etwas vor ihrem Tod in Ordnung bringen – und meinte damit die unrechtmäßige Aneignung der Schätze durch ihren Ehemann während des Kriegs in der Sowjetunion.
Als „moralisches Desaster“ bezeichnete 2013 der „Spiegel“ die zu langsame Aufarbeitung des NS-Kunstraubes im Artikel „Braune Beute“.[19] Die Forderung nach Restitution einer wertvollen Rabbinerbibel an die Israelitische Kultusgemeinde in München begründete die Historikerin und Interessenvertreterin der Münchener Gemeinde, Sibylle von Tiedemann, mit den Worten: „Wenn man den Raub und die neuen Eigentumsverhältnisse als legal akzeptiert, dann akzeptiert man auch den Novemberpogrom und den Holocaust als legal.“[20] In der Forschung werden ebenfalls Defizite aufgezeigt, verbunden mit zahlreichen Belegen: Von einer „Bagatellisierung“ des nationalsozialistischen Kunstraubes in der Sowjetunion und einem Fortschreiben der Rechtfertigungsstrategien der Täter ist die Rede.[21] Ebenso sei die Ausplünderung osteuropäischer jüdischer Sammler missachtet worden vor dem Hintergrund des weiter existierenden Stereotyps des „verarmten Ostjuden“.[22] Dies sind nur einige Beispiele einer hochemotionalen, mit ethischen Argumenten geführten Diskussion. Spektakuläre Raubkunstfunde oder aktuelle Auseinandersetzungen um Restitutionen erhöhten und erhöhen die Sensibilität in der Diskussion und verdeutlichen die ethische Brisanz der Provenienz eines Bildes oder Objekts.
Bei weiteren aktuellen Fragen steht die Provenienzforschung erst am Anfang: Ein komplexes Thema sind beispielsweise die Enteignungen in Deutschland in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Auch belasten die Suche und Erforschung von Kunstwerken, die nach dem Zweiten Weltkrieg von der Sowjetunion als Reparationen abtransportiert wurden, die bereits angespannten deutsch-russischen Beziehungen.[23] Die erst beginnende Aufarbeitung des deutschen Kulturgutraubes in den ehemaligen Kolonien in Afrika und Asien erhielt vor dem Hintergrund der etappenweisen Eröffnung des Humboldt Forums in Berlin eine besondere öffentliche Aufmerksamkeit.
Neue Kriege und Konfliktfelder, wie der vom sogenannten Islamischen Staat betriebene internationale Kunsthandel mit Raubgut, schaffen zudem zusätzliche Forschungsfelder. So entstehen ständig neue Themen und Herausforderungen für die Provenienzforschung.
[1] Vgl. Corinna Kuhr-Korolev/Ulrike Schmiegelt-Rietig/Elena Zubkova, Raub und Rettung: Russische Museen im Zweiten Weltkrieg (Studien zu kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern, Bd. 1), Köln 2019, S. 13-14.
[2] Ebd.
[3] Dokument und Volltext der Haager Landkriegsordnung von 1907, online unter https://www.1000dokumente.de/index.html?c=dokument_de&dokument=0201_haa&object=abstract&st=HAAGER%20LANDKRIEGSORDNUNG&l=de [10.12.2020].
[4] Statut für den Internationalen Militärgerichtshof vom 8. August 1945, Artikel 6 b) Kriegsverbrechen, online unter https://www.uni-marburg.de/de/icwc/zentrum/pdfs/imtcdeutsch.pdf [10.12.2020].
[5] Von einem „Rassen- und Weltanschauungskrieg“ in Osteuropa sprach Hitler bereits vor dem Angriff auf Polen, z.B. am 10. Februar 1939 oder am 23. November 1939 vor der Wehrmachtsführung, abgedruckt in Jost Dülffer u. a., Hitlers Städte. Baupolitik im Dritten Reich. Eine Dokumentation, Köln/Wien 1978, S. 303, und Trial of the Major War Criminals before the International Military Tribunal. Official Text English Edition. Documents and other Material in Evidence, Nürnberg 1947, Bd. XXVI, 789-PS, S. 329. Von einem auf die Vernichtung ausgerichteten Krieg, einem „Vernichtungskampf“, sprach Hitler erstmalig in aller Offenheit in seiner Rede vor der Wehrmachtsführung kurz vor dem Angriff auf die Sowjetunion am 30. März 1941. Vgl. Johannes Hürter, Hitlers Heerführer. Die deutschen Oberbefehlshaber im Krieg gegen die Sowjetunion 1941/42, München, 2. Aufl. 2007, S. 7-9.
[6] Weiterführende Literatur: Martin Dean, Robbing the Jews: The Confiscation of Jewish Property in the Holocaust, 1933-1945, New York 2008; Anja Heuß, Kunst- und Kulturgutraub. Eine vergleichende Studie zur Besatzungspolitik der Nationalsozialisten in Frankreich und der Sowjetunion, Heidelberg 2000.
[7] Für eine Auswahl an weiterführender Literatur zu den nachfolgend behandelten Organisationen und ihren Plünderungen in Osteuropa: zur Haupttreuhandstelle Ost siehe Jeanne Dingel, Zur Tätigkeit der Haupttreuhandstelle Ost, Treuhandstelle Posen 1939 bis 1945, Frankfurt a.M. 2003, sowie Bernhard Rosenkötter, Treuhandpolitik. Die „Haupttreuhandstelle Ost“ und der Raub polnischer Vermögen 1939-1945, Essen 2003; zu den Akteuren auf dem Gebiet der Sowjetunion vgl. Kuhr-Korolev/Schmiegelt-Rietig/Zubkova, Raub sowie Heuß, Kunst- und Kulturgutraub; zur Wehrmacht siehe ergänzend Corinna Kuhr-Korolev/Ulrike Schmiegelt-Rietig. Geklaut haben immer die anderen! Ausblendungen und Rechtfertigungsstrategien: Der NS-Kunstraub in Osteuropa, in: Osteuropa 3-4/2017, S. 167-180. Für die russische Forschung ist nach wie vor grundlegend: Ludmila V. Maksakova, Spasenie kulturnych cennostej v gody Velikoj Otedestvennoj vojny [Die Rettung von Kulturgut während des Großen Vaterländischen Kriegs], Moskau 1977. Vgl. auch die aktuellen Publikationen auf der Website des Ministeriums für Kultur der Russischen Föderation „Kulturschätze sind Opfer des Kriegs“, http://www.lostart.ru/ru/studys [10.12.2020]. Zum Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg siehe Patricia Kennedy Grimsted, Reconstructing the Record of Nazi Cultural Plunder. A Survey of the Dispersed Archives of the Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg (ERR), IISH Research Paper 47, 2011, https://www.obs-traffic.museum/sites/default/files/ressources/files/Kennedy-Grimstead_Reconstructin_Record_Nazi_Cultural_Plunder_0.pdf [10.12.2020], sowie Nazarii Gutsul, Der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg und seine Tätigkeit in der Ukraine, Phil. Diss. Gießen 2013, http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2014/11002/ [10.12.2020]. Zum Sonderkommando Künsberg vgl. Ulrike Hartung, Raubzüge in der Sowjetunion. Das Sonderkommando Künsberg 1941-1943, Bremen 1997.
[8] Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945. (Quellensammlung) Band 4: Polen – September 1939-Juli 1941 (bearb. von Klaus-Peter Friedrich), München 2011, S. 113.
[9] Vgl. Regine Dehnel, Die Täter, die Opfer und die Kunst. Rückblick auf den nationalsozialistischen Raubzug, in: Osteuropa 56 (2006), H. 1-2, S. 7-22, online unter https://www.kulturstiftung.de/wp-content/uploads/2015/07/Dehnel-Artikel-Zeitschrift-osteuropa.pdf [10.12.2020]; Kuhr-Korolev/Schmiegelt-Rietig/Zubkova, Raub, S. 95-292, u.a. S. 118.
[10] Siehe Nawojka Cieślińska-Lobkowicz, Der blinde Fleck: Raubkunst, Restitution und die „Ostjuden“, in: Osteuropa 1/2009, S. 69-82, insbes. S. 78-80.
[11] Führererlass vom 01.03.1942, online unter https://portal.ehri-project.eu/units/de-002429-ns_30 [10.12.2020]. Vor dem Führererlass berief sich Rosenberg auf die Befehle Hitlers aus dem Raubzug in Westeuropa.
[12] Vgl. Kuhr-Korolev/Schmiegelt-Rietig/Zubkova, Raub, S. 74-94. Vgl. zur Rolle des Kunstschutzes auch Dehnel, Die Täter, S. 21.
[13] Vgl. Kuhr-Korolev/Schmiegelt-Rietig/Zubkova, Raub, S. 95-292, hier u.a. S. 118. Für aktuelle quantitative Einschätzungen Russlands vgl. auch die russische Website „Kulturschätze sind Opfer des Kriegs“, http://lostart.ru/catalog/ru [10.12.2020].
[14] Vgl. Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Kriegsbedingt verlagerte Kulturgüter in Russland, o.D., https://www.preussischer-kulturbesitz.de/schwerpunkte/provenienzforschung-und-eigentumsfragen/kriegsverluste-der-sammlungen/kriegsbedingt-verlagerte-kulturgueter-in-russland [10.12.2020].
[15] Das „Wiesbadener Manifest“ vom 7. November 1945, online unter http://www.lostart.de/Content/052_ProvenienzBeutekunst/DE/ZeittafelDokumente/1945_WiesbadenerManifest.pdf?__blob=publicationFile [10.12.2020].
[16] Vgl. Thomas Armbruster, Rückerstattung der Nazi-Beute. Die Suche, Bergung und Restitution von Kulturgütern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg (Schriften zum Kulturgüterschutz), Berlin 2008.
[17] Washingtoner Prinzipien, vgl. Deutsches Zentrum für Kulturgutverluste, https://www.kulturgutverluste.de/Webs/DE/Stiftung/Grundlagen/Washingtoner-Prinzipien/Index.html [10.12.2020].
[18] So z.B. Bénédicte Savoy, Restitution, in: G. Ulrich Großmann/Petra Krutisch (Hg.), The Challenge of the Object: Congress Proceedings of the 33rd CIHA, 4 Bde., Nürnberg 2013, S. 1346-1350, hier S. 1349; Regine Dehnel, NS-Raubgut in Museen, Bibliotheken und Archiven. Restitution, universitäre Forschung und Provenienzrecherche, in: Zeitgeschichte-online, Mai 2014, https://zeitgeschichte-online.de/themen/ns-raubgut-museen-bibliotheken-und-archiven [10.12.2020]. Als ergänzende Lektüre zum Forschungsüberblick: Christian Welzbacher, Kunstschutz, Kunstraub, Restitution. Neue Forschungen zur Geschichte und Nachgeschichte des Nationalsozialismus, in: H-Soz-u-Kult, 13.12.2012, https://www.hsozkult.de/hsk/forum/2012-12-001 [10.12.2020].
[19] Steffen Winter, Braune Beute, in: Spiegel, 28.01.2013, S. 34-43, online unter https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90750450.html [10.12.2020].
[20] Zitiert nach: Jakob Wetzel, Streit um Versteigerung. Man kann den Raub nicht trennen vom Mord, in: Süddeutsche Zeitung, 06.11.2019, online unter https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-auktion-rabbinerbibel-nazi-raubgut-1.4670976 [10.12.2020].
[21] Kuhr-Korolev/Schmiegelt-Rietig, Geklaut, S. 167.
[22] Cieślińska-Lobkowicz, Der blinde Fleck, S. 69-82, insbes. S. 75-77.
[23] Vgl. Wolfgang Eichwede, Die Kunst der Stunde. Restitution zwischen Expertise und Diplomatie: Aus dem Maschinenraum der deutsch-russischen Kulturbeziehungen, in: Osteuropa 3-4/2017, S. 181-199; Arsprototo. Das Magazin der Kulturstiftung der Länder mit dem Titelthema „Kulturen des Austauschs. Perspektiven des Deutsch-Russischen Museumsdialogs“, 2/2019.
Dieser Artikel ist Teil des Themendossiers: Bildethik. Zum Umgang mit Bildern im Internet, hg. von Christine Bartlitz, Sarah Dellmann und Annette Vowinckel
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Zitation
Anika Kreft, Vernichtungskrieg und Provenienzforschung. Der nationalsozialistische Kulturgutraub in Osteuropa, in: Visual History, 14.12.2020, https://visual-history.de/2020/12/14/vernichtungskrieg-und-provenienzforschung/
DOI: https://doi.org/10.14765/zzf.dok-2055
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