Bilder des Rechts

Fotografische Darstellungen und Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit in der Weimarer Republik (1919 bis 1933)

Am 13. Februar 1928 wurden in der Boulevardzeitung „BZ am Mittag“ und dem „8-Uhr-Abendblatt“ Fotografien aus dem Gerichtssaal vom Krantz-Prozess veröffentlicht (Abb. 1).[1] Im Prozess wurde eine Mord- und Selbstmordaktion zweier Berliner Oberschüler verhandelt, die sich im Juni 1927 abgespielt hatte. Unter Alkoholeinfluss hatte der 19-jährige Günther Scheller zuerst Hans Stephan, den Freund seiner 16-jährigen Schwester, und danach sich selbst erschossen. Zur Tatzeit ebenfalls anwesend war Schellers Schulfreund Paul Krantz, der in der Nacht zuvor mit Günther Scheller einen Selbstmord- und Mordpakt geschlossen, seinen Teil jedoch nicht ausgeführt hatte. Dennoch wurde Paul Krantz wegen einer möglichen Mittäterschaft und geplanten Mordes in Untersuchungshaft genommen und als Hauptangeklagter vor Gericht vernommen. Der Prozess fand vom 9. bis 20. Februar 1928 statt und endete mit der Freisprechung von Paul Krantz.[2]

Titelseite einer Zeitschrift mit vier Schwarzweißfotos von Personen im Gerichtssaal

Abb. 1: „Die Steglitzer Jugendtragödie“, in: Das interessante Blatt, 23.02.1928,
Quelle: Österreichische Nationalbibliothek

Der Jurist, Fotograf und Journalist Erich Salomon fotografierte 1928 heimlich während des Krantz-Prozesses. Fotografien von Gerichtsverhandlungen wurden zwar bereits zuvor vereinzelt genehmigt und veröffentlicht, doch die Verbreitung der unautorisierten Fotografien Salomons – die weder verboten noch sanktioniert wurde – markierte den Startpunkt des Genres der Gerichtsfotografie in der Weimarer Republik.

Der Prozess erregte im Deutschen Reich großes Interesse und führte zu hitzigen Debatten über eine angebliche „Krise der modernen Jugend“.[3] Doch nicht nur der Tatverlauf, sondern auch die veröffentlichten Fotos von Erich Salomon führten zu einer Sensationalisierung des Falls. Denn das Fotografieren während der Gerichtsverhandlung war von dem Vorsitzenden Richter verboten worden. Die Fotos wurden dennoch geschossen und erschienen kurz daraufhin in zahlreichen deutschen und österreichischen Zeitungen.

Das große Interesse an den Bildern kann als eine Reaktion auf den „Schrei nach dem Bilde“ gesehen werden, wie er von verschiedenen Zeitgenossen geäußert wurde.[4] Denn die Gerichtsfotografie[5] versprach einen unmittelbaren und wahrhaftigen Zugang zu dem hochsensationellen Gerichtsprozess. Den Protagonisten des Prozesses wurde durch die Fotografien ein Gesicht gegeben, und es wurden, ähnlich wie bei einem Theater- oder Kinofilm, verschiedene Szenen und Handlungen gezeigt. Die Veröffentlichung der Gerichtsfotografien steigerte somit die Nachfrage des Publikums nach realitätsnahen Bildern, die ihnen eine direkte Teilnahme an sensationellen Prozessen versprachen – auch für zukünftige Verfahren.[6]

Sowohl die Vertreter:innen der Presse als auch der Justiz waren sich dieser neuen Bildnachfrage durchaus bewusst. Die öffentliche Zurschaustellung und Inszenierung der Gerichtsverhandlungen stieß allerdings bei verschiedenen Jurist:innen und Politiker:innen vorerst auf Ablehnung und führte zu kritischen Diskussionen über eine Reglementierung der Bildberichterstattung – nicht zuletzt, da die Gerichtsfotografien auch zunehmend von oppositionellen Parteien genutzt wurden, um politische Botschaften zu vermitteln und die Justiz anzugreifen. Der Krantz-Prozess bildete somit den Ausgangspunkt für einen Konflikt zwischen Justiz, Politik und Presse, der mehrere Jahre andauern sollte.[7]

Das Dissertationsprojekt ist Teil des vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten Projekts „Imagining Justice: Law, Politics and Popular Visual Culture in Weimar Germany“. Untersucht werden soll, wie Rechtspolitik, Justiz und Recht während der Weimarer Republik mittels Fotografie visuell an die Öffentlichkeit vermittelt wurden. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Fotografie – ein sich rasch entwickelndes Massenmedium der 1920er Jahre – die öffentliche Wahrnehmung von Recht, sozialer Gerechtigkeit und politischer Legitimität in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels prägte. In meinem Einzelprojekt untersuche ich, wie politische Akteure die Fotografie nutzten, um das Rechtssystem zu stützen oder auch zu untergraben, wie diese Bilder zu ideologischen Debatten beitrugen und welche Rolle sie in den politischen und kulturellen Auseinandersetzungen jener Zeit spielten.

Während der Zwischenkriegszeit herrschte in der Weimarer Republik, wie auch in vielen anderen westlichen Ländern, ein gesteigertes Interesse an Gerichtsprozessen. Schriftliche Gerichtsberichterstattungen waren fester Bestandteil aller großen Zeitungen. Die wachsende Faszination war vermutlich darauf zurückzuführen, dass Gerichtsverfahren eine Bühne boten, auf der politische, soziale und rechtliche Konflikte sichtbar wurden. Gerichtsberichte ermöglichten es den Leser:innen, die Verfahren nicht nur zu verfolgen, sondern sich auch aktiv an den Debatten zu beteiligen, die die öffentlichen Diskurse prägten.

In Deutschland gewann das Genre besonders an Popularität, da mit der Gründung der neuen Republik Hoffnungen und Ängste hinsichtlich der entstehenden politischen Ordnung einhergingen und Strafprozesse zunehmend als Spiegel dieser turbulenten Zeiten angesehen wurden.[8] Anders als beispielsweise in den USA oder Frankreich entwickelte sich in der Weimarer Republik jedoch eine ausgeprägte Justizkritik innerhalb der Gerichtsberichterstattung.[9] Besonders deutlich wurde dies in der öffentlichen Debatte über eine sogenannte Vertrauenskrise der Justiz. Im Kern handelte es sich bei dieser Debatte – wie es der Name schon sagt – um den Vertrauensverlust der Gesellschaft in das Justizsystem: Bestehende Gesetze oder Urteilssprüche wurden oftmals als ungerecht wahrgenommen.[10]

Im Zusammenhang mit der wachsenden illustrierten Presse der 1920er Jahre wurden Gerichtsberichterstattungen ab 1928 vermehrt durch Fotografien ergänzt oder sogar ersetzt. Doch weshalb lohnt es sich, den Blick auf die Gerichtsfotografie auszuweiten, gerade im Kontext der Weimarer Republik?

Obwohl umfangreiche Forschungen zur politischen Kultur, den juristischen Institutionen oder der Medienlandschaft der Weimarer Republik bestehen, wurde die Überschneidung von medialer Öffentlichkeit und Recht erst ansatzweise erforscht. In den bisherigen Forschungen lag der Fokus dabei fast ausschließlich auf der schriftlichen Gerichtsberichterstattung.[11] Die visuelle Gerichtsberichterstattung wurde in diesen Forschungen kaum berücksichtigt.[12] Meine Dissertation schließt diese Lücke, indem ich aufzeige, wie die Gerichtsfotografie in der Weimarer Republik die Sichtbarkeit der Justiz in einer Zeit des politischen Umbruchs neu gestaltete. Denn mit dem Einzug der Visualität in eine Rechtskultur, die traditionell vom schriftlichen Diskurs dominiert wurde, veränderte sich sowohl die Art und Weise, wie über Recht und Gerechtigkeit nachgedacht wurde, als auch, wer die öffentlichen Darstellungen von Recht und Justiz kontrollierte. Die Gerichtsfotografien konnten somit einerseits bestehende soziale und rechtliche Hierarchien sichtbar machen sowie infrage stellen und andererseits eine neue Sichtbarkeit konstruieren.

Drei Zeitschriftenseiten mit zehn Schwarzweißfotos von Gerichten und Gerichtsverhandlungen sowie Text

Abb. 2: „Vor den Schranken Moabits“, in: Die Woche 23/3 (1930), Quelle: Deutsche Nationalbibliothek

„Die Woche“ zählte zu den umsatzstärksten Produkten des Scherl Verlags. Es ist eine der wenigen Illustrierten, die vermutlich über die Grenzen Berlins hinaus und deutschlandweit gelesen wurde. Wie für die deutsche Gerichtsberichterstattung dieser Zeit typisch, wurden Täter oftmals als Opfer ihrer Umstände dargestellt. Dies spiegelt sich auch in visuellen Gerichtsreportagen wider. Die dreiseitige Fotoreportage stellt das Justizsystem der Weimarer Republik als entmenschlicht und bedrückend für alle Beteiligten dar. Es werden etwa die Gänge des Gebäudes gezeigt, um auf die trostlose Atmosphäre hinzuweisen. In den Bildunterschriften wird Sympathie mit den Angeklagten und deren Angehörigen, die auf die Urteile warten, zum Ausdruck gebracht.

Die Visualisierung von rechtlichen Prozessen, so meine These, führte somit zu einer veränderten Wahrnehmung der „Vertrauenskrise der Justiz“ und zwang die bisher im geschlossenen Raum verhandelten Rechtsentscheidungen auf eine öffentliche Bühne. Die neue Sichtbarkeit dieser Prozesse wurde ab 1928 von den illustrierten Zeitungen aller politischen Parteien regelmäßig genutzt, um auf politische Prozesse aufmerksam zu machen, diese für ihre eigene Agenda zu instrumentalisieren und juristische Reformforderungen zu äußern. Die Debatte um die „Vertrauenskrise der Justiz“ war somit ab 1929 nicht abgeflacht, sondern hatte sich auf eine neue Ebene verlagert. Im Zentrum der Diskussionen stand nicht mehr länger die schriftliche Gerichtsberichterstattung und ihre Gefahren für das Rechtssystem, sondern die visuelle Wahrnehmung von Justiz und Rechtsprechung.[13]

Diese Verschiebung der Debatte steht im Zentrum des Dissertationsprojekts. Über die Frage hinaus, wie die Fotografie die Debatte um die „Vertrauenskrise der Justiz“ verändert hat, soll außerdem nach den spezifischen Visualisierungsstrategien der Fotografen und Bildredakteure gefragt werden. Wie wurden Fotografien dazu eingesetzt, um die von der Gesellschaft geforderten Justizreformen zu visualisieren und das bestehende Rechtssystem zu kritisieren? Und welche Vorstellungen und Forderungen von Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit lassen sich aus diesen Fotografien ablesen?

Zeitschriftencover mit Schwarzweißfoto von Hitler mit verschränkten Armen, seitlich aufgenommen in einem Raum mit Holzvertäfelung

Abb. 3: „Adolf Hitler während seiner sensationellen Zeugenaussage vorm Reichsgericht
in Leipzig“, in: Illustrierter Beobachter, 11.10.1930, Titelseite, Quelle: Deutsches Historisches Museum

Der nationalsozialistische „Illustrierte Beobachter“ nutzte Gerichtsfotografien, um das Weimarer Rechtssystem als eine „entfremdete“ Justiz darzustellen, die nicht im Sinne des Volkes urteilen würde. Propagandistisch wurde dafür der Begriff der „Tributjustiz“ in der Parteipresse angewandt. Die Gerichtsfotografien wurden genutzt, um die angeklagten Parteimitglieder als patriotische und stolze Sieger mit Massenunterstützung darzustellen, die völlig zu Unrecht vor Gericht stünden, da sie für das Wohl der Volksgemeinschaft kämpften. Wenn prominente Parteimitglieder vor Gericht erscheinen mussten, wurde das Ereignis nicht verheimlicht, sondern in Szene gesetzt: Als Hitler 1930 als Zeuge vor dem Reichsgericht in Leipzig zu erscheinen hatte, wurde ein Foto des Ereignisses auf der Titelseite des „Illustrierten Beobachters“ abgedruckt. In derselben Ausgabe wurden noch weitere Fotos des Prozesses veröffentlicht. Eines der Bilder zeigt eine Menschenmenge, die laut der Bildunterschrift Hitler nach dem Prozess jubelnd in Empfang genommen habe.

Zeitschriftenseite mit drei Fotos und Text; darunter eine junge Frau mit Protestplakat und die Ansicht eines Gefängnisses

Abb. 4: „§ 218 wütet in Bielefeld und Oberschlesien“, in: Arbeiter-Illustrierte-Zeitung 9/19 (1930),
S. 363, Quelle: Deutsches Historisches Museum

Die kommunistische „Arbeiter-Illustrierte-Zeitung“ veröffentlichte zwischen 1928 und 1933 regelmäßig Gerichtsfotografien. Im Mittelpunkt stand stets die Kritik an der „Klassenjustiz“, also der Vorwurf, dass Angeklagte aus der Arbeiterklasse härter verurteilt würden als Angeklagte aus der bürgerlichen Klasse. Die „AIZ“ nutzte Gerichtsfotografien, um Sichtbarkeit zu erzeugen, das bestehende Rechtssystem zu kritisieren und Gesetzesreformen zu fordern. Bei diesem Beispiel wird die Verurteilung von Frauen thematisiert, die bei einem Schwangerschaftsabbruch behilflich waren. Da das Fotografieren während Sittlichkeitsprozessen verboten war, musste die „AIZ“ andere Bildmotive verwenden, um die Prozesse zu visualisieren. Die Fotos zeigen protestierende Frauen, die sich für die Absetzung des Abtreibungsparagraphen einsetzten. Auf diese Weise wurde der juristische Konflikt aus dem Gerichtssaal heraus in die breite Öffentlichkeit verlagert. Der Prozess wurde genutzt, um die Reformierung beziehungsweise Abschaffung eines in den Augen der Kommunisten ungerechten Gesetzes zu fordern. Da insbesondere Arbeiterinnen von dem Gesetz betroffen waren, wurde dieses außerdem als Teil der „Klassenjustiz“ betrachtet und kritisiert.

Ganzseitige Collage einer Frauenfigur mit Schwert und Waage

Abb. 5: John Heartfield, „Der Henker und die Gerechtigkeit“, in: Arbeiter Illustrierte Zeitung,
30.11.1933, Quelle: Deutsches Historisches Museum

Die Fotomontage von Heartfield stellt eine verstümmelte, bandagierte und blutende Justitia dar. Das Bild wurde im Kontext des Reichstagsbrandprozesses publiziert und sollte die Aussage von Hermann Göring visualisieren, dass „Recht etwas Blutvolles“ sei. Das Bild diente dazu, auf die Umgestaltung der Justiz und deren brutale Rechtsprechung im neuen nationalsozialistischen Staat aufmerksam zu machen.

Bilder werden in dieser Arbeit als zentrale Quellen in den Vordergrund gerückt. Untersucht werden Pressefotografien aus Illustrierten und Zeitungen aus ganz Deutschland, wobei aufgrund der verhältnismäßig großen Zahl der Zeitungen in Berlin die Presse der Hauptstadt zwangsläufig hervorsticht. Die Bildanalyse folgt dabei den methodischen Ansätzen der Visual History,[14] ergänzend werden Erkenntnisse aus der Kunstgeschichte, den Kulturwissenschaften und der Geschichtswissenschaft herangezogen.[15]

Der Fokus auf die Fotografien in der Presseberichterstattung, und nicht auf den schriftlichen Text, soll ein grundlegend neues historisches Verständnis der Verflechtungen zwischen juristischer, politischer und populärer visueller Kultur schaffen. Aufgezeigt wird, welche Herausforderungen und Möglichkeiten visuelle Massenmedien für Politik-, Gesellschafts- und Rechtsfragen darstellten und auf welche Art und Weise Fotografien die alltägliche Erfahrung von Recht und Gerechtigkeit in der Weimarer Republik gestalteten. Darüber hinaus wird gezeigt, wie fotografische Medien nicht nur als Dokumentationswerkzeuge, sondern auch als aktive Gestalter der öffentlichen Meinung während dieser Periode fungierten. Denn die Gerichtsfotografie erlaubte es, neue Sichtbarkeiten zu schaffen und Prozesse an eine breite Öffentlichkeit zu bringen, aber auch politische Botschaften zu vermitteln. Prozesse wurden somit nicht mehr nur durch juristische Hierarchien und Autoritäten bestimmt, sondern waren Teil gesellschaftlicher und politischer Diskurse. Die Autorität der Justiz sowie deren Funktion als stabilisierendes Element der jungen Demokratie wurde damit hinterfragt und auch gefährdet.

 

 

[1] O.A., Vor großen Überraschungen im Krantz-Prozeß! Die ersten und einzigen Aufnahmen aus der aufsehenerregenden Moabiter Gerichtsverhandlung, in: 8-Uhr-Abendblatt, 13.02.1928; o.A., Bilder aus dem Krantz-Prozess, in: BZ am Mittag, 13.02.1928. Zit. nach: Maren Tribukait, Gefährliche Sensationen. Die Visualisierung von Verbrechen in deutschen und amerikanischen Pressefotografien 1920-1970, Göttingen 2017, S. 233.

[2] Heidi Sack, Moderne Jugend vor Gericht. Sensationsprozesse, „Sexualtragödien“ und die Krise der Jugend in der Weimarer Republik, Bielefeld 2016, S. 68ff., 148f.; dies., „Wir werden lächelnd aus dem Leben scheiden“. Faszination Selbstmord in der Steglitzer Schülertragödie und in Diskursen der Weimarer Zeit. Historical Social Research 34 (2009), H. 4, S. 259-272, hier S. 260, online https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/28771;jsessionid=D91C6996B19A77CCFCA22E7C8344DD42 [20.05.2026].

[3] Sack, Moderne Jugend vor Gericht, S. 68ff.

[4] Jens Jäger, Fotografen des globalen Dorfs? Bildjournalismus der 1920er und 1930er Jahre, in: Clemens Zimmermann/Manfred Schmeling (Hg.), Die Zeitschrift – Medium der Moderne / La Presse magazine – un média de l’époque moderne, Bielefeld 2006, S. 85-109, hier S. 99.

[5] Als Gerichtsfotografien definiere ich alle Fotografien, die im größeren Kontext eines Gerichtsprozesses entstanden sind.

[6] Bernd Weise, Gerichtsreportage. Anfänge und Umstände des Fotografierens in deutschen Justizverfahren. Vom Verbrecherfoto zum Sensationsbildbericht, in: Landesarchiv Berlin/Rechtsanwaltskammer Berlin (Hg.), Leo Rosenthal. Ein Chronist in der Weimarer Republik, Fotografien 1926-1933, München 2011, S. 29-39, hier S. 35.

[7] 1933 wurde die freie Bildberichterstattung in Prozessen von der NS-Regierung schließlich stark eingeschränkt.

[8] Daniel Siemens, Metropole und Verbrechen. Die Gerichtsreportage in Berlin, Paris und Chicago 1919-1933, Stuttgart 2007, S. 23.

[9] Ebd., S. 15.

[10] Daniel Siemens, „Vertrauenskrise der Justiz“. Justizkritik im späten Kaiserreich und in der Weimarer Republik, in: Arnd Koch/Micahel Kubiciel/Martin Löhnig (Hg.), Strafrecht zwischen Novemberrevolution und Weimarer Republik, Tübingen 2020, S. 21-35, hier S. 22f., online https://eprints.ncl.ac.uk/file_store/production/266757/15A030D5-7ADC-4C03-9BFC-71152C634959.pdf [20.05.2026].

[11] Vgl. Henning Grunwald, Courtroom to Revolutionary Stage: Performance and Ideology in Weimar Political Trials, Oxford 2012; Bernhard Fulda, Press and Politics in the Weimar Republic, Oxford 2009; Sack, Moderne Jugend vor Gericht; Claudia Schöningh, „Kontrolliert die Justiz“. Die Vertrauenskrise der Weimarer Justiz im Spiegel der Gerichtsreportagen von Weltbühne, Tagebuch und Vossischer Zeitung, München 2000; Siemens, Metropole und Verbrechen.

[12] Vgl. Hans-Dieter Kübler, Bildjournalismus und Pressefotografie. Geschichte, mediale Formate, Analysen. Eine Einführung, Wiesbaden 2022, S. 54f.

[13] Siemens, Metropole und Verbrechen, S. 123; Daniel Siemens, „Vor den Schranken von Moabit“. Zur Kulturgeschichte der Weimarer Strafjustiz, in: Paula Diehl u.a. (Hg.), Performanz des Rechts. Inszenierung und Diskurs. Paragrana. Internationale Zeitschrift für Historische Anthropologie, Bd. 15, Berlin 2006, S. 196-210, hier S. 201; Henning Grunwald, Die „Vertrauenskrise der Justiz“ in der Weimarer Republik. Justizkritik als Krisendiagnostik, in: Henning Grunwald/Manfred Pfister (Hg.), Krisis! Krisenszenarien, Diagnosen und Diskursstrategien, München 2007, S. 177-199, hier S. 178.

[14] Vgl. Gerhard Paul (Hg.), Visual History. Ein Studienbuch, Göttingen 2006; ders., Die aktuelle Historische Bildforschung in Deutschland. Themen – Methoden – Probleme – Perspektiven, in: Jens Jäger/Martin Knauer (Hrsg.), Bilder als historische Quellen? Dimension der Debatten um historische Bildforschung, Boston 2009, S. 125-148.

[15] Vgl. Ariʾelah Azulai, The Civil Contract of Photography, 3. Aufl., New York 2020; Horst Bredekamp, Theorie des Bildakts: Frankfurter Adorno-Vorlesungen 2007, Berlin 2015; ders., Bildakte als Zeugnis und Urteil, in: Monika Flacke/Rebekka Göpfert/Deutsches Historisches Museum (Hg.), Mythen der Nationen: 1945 – Arena der Erinnerungen, Berlin 2004, S. 29-66; Lorraine Daston/Peter Galison, Objectivity, New York 2010; Jäger/Knauer (Hg.), Bilder als historische Quellen?; Jens Jäger, Fotografie und Geschichte, Frankfurt a.M. 2009; W. J. Thomas Mitchell, Bildtheorie, Frankfurt a.M. 2008; Susan Sontag, Das Leiden anderer betrachten, München 2003; Annette Vowinckel, Agenten der Bilder. Fotografisches Handeln im 20. Jahrhundert, Göttingen 2016.

 

 

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